Service
Detaillierte Fach-Informationen zu den Aufnahmebedingungen und Behandlungsschwerpunkten erhalten Sie unter Einweisung Akut und Einweisung Reha. Wir informieren Sie außerdem über Kostenträger und Zulassungen.
Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.
Auf unseren Seiten haben wir umfassende Informationen zu unserem gesamten Leistungsspektrum im Bereich der spezialisierten Akutmedizin und der stationären wie auch ambulanten/teilstationären medizinischen Rehabilitation zusammengestellt.
Kostenträger / Zulassungen
Kostenträger
Zulassungen nach SGB V (Versorgungsvertrag nach § 108 und § 111 Sozialgesetzbuch)
- gesetzliche Krankenkassen
- private Krankenversicherungen
- Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV B)
- Berufsgenossenschaften
- Bundesknappschaft
Die m&i-Fachklinik Herzogenaurach erbringt Leistungen nach § 39 SGB V (Krankenhausbehandlung) und nach § 40 SGB V (medizinische Rehabilitationsmaßnahmen) für die gesetzlichen Krankenkassen. Für die Rentenversicherungsträger besteht die Zulassung für Anschlussheilbehandlungen (AHB) nach Krankenhausaufenthalt und Heilverfahren (HV).
Mitglieder privater Krankenversicherungen sind in der Regel nur für Krankenhausbehandlungen versichert. Die Beihilfefähigkeit ist nach den Beihilfevorschriften des Öffentlichen Dienstes gegeben. Die Klinik ist vom Verband der privaten Krankenversicherungen als gemischte Krankenanstalt im Sinne des § 4 Abs. 5 MB/KK anerkannt. Wir empfehlen allen Versicherten von privaten Krankenversicherungsunternehmen, sich vor Antritt der stationären Maßnahme die Leistungszusage für eine stationäre Krankenhausbehandlung durch ihre Krankenversicherung schriftlich bestätigen zu lassen.
Eine direkte Abrechnung unsererseits mit Ihrem Versicherungsträger ist gegebenenfalls möglich, wenn die Kostenübernahmegarantie Ihrer Krankenkasse bzw. Privatversicherung dies vorsieht.
Nach § 4 Abs. 5 der Versicherungsbedingungen privater Krankenversicherungen werden für Privatversicherte die Krankenhauskosten für unsere Fachklinik nur dann übernommen, wenn vor Aufnahme eine Kostenzusage erteilt wurde. Dazu muss in der Regel ein ärztliches Attest des einweisenden Arztes bei der Privatversicherung vorgelegt werden.
Zulassungen
Zulassungen nach SGB V (Versorgungsvertrag nach § 108 und § 111 Sozialgesetzbuch)
- Anschlussheilbehandlung (AHB)/Anschlussrehabilitation (AR) der Rentenversicherung und der Krankenkassen - Aufnahme nach § 40 SGB V
- stationäre medizinische Rehabilitation/Heilverfahren (HV) - Aufnahme nach § 40 SGBV
weiterführende Rehabilitation für neurologische Patienten (Phase C) - Aufnahme nach § 40 SGB V - Berufsgenossenschaftliche Stationäre Weiterbehandlung (BGSW-Verfahren)
- ambulante Rehabilitation (für orthopädische Patienten)
- Ambulanz für Physiotherapie, Ergotherapie, Sprachtherapie
- ambulante neuropsychologische Behandlung nach Absprache mit den Kostenträgern
- Privatversicherte/selbstzahlende Patienten
Ansprechpartner
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Ihre Ansprechpartner
Bei Fragen zu den Aufnahmemodalitäten oder der Anmeldung von Patienten können Sie sich gerne an unser Aufnahmeteam wenden.
Anträge & Formulare
Hier können Sie den Antrag des Versicherten auf medizinische Leistungen zur Rehabilitation downloaden:
Anlage zum AR-Antrag
Außerdem finden Sie hier den Aufnahmefragebogen:
Fragebogen zur Aufnahme
Link zum Deutschen Schmerzfragebogen: